Zeitleiste

Die wichtigsten Ereignisse und Aspekte der Geschichte (Nord-) Schleswigs und der Nordschleswiger in aller Kürze

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Klasse Gymn. Oberstufe

 

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Erste Erwähnung Hedebys (Schleswig) und der Eider als Nordgrenze des Fränkischen Reichs in einer Übereinkunft zwischen Abgesandten Karls („des Großen“) und des dänischen Königs Hemming, dessen Machtbereich bis heute unklar geblieben ist; erst ab Mitte des 10.Jahrhunderts ist ein abgerundetes dänisches Königreich sicher belegt 

 

1066

Zerstörung Hedebys durch westslawische Angreifer; die Gegend um Schleswig wird durch königliche Repräsentanten (Jarle) verteidigt)

 

1131

Tod des Jarls und Königssohns Knud Lavard, der als „dux juciae“ (Herzog von Jütland) noch
kein Territorialfürst war, aber die Region erfolgreich verteidigt, Beziehungen nach Süden
ausgebaut und seine Residenzstadt Schleswig gefördert hatte; die nach ihm benannte
Knudsgilde, ein Schutzbündnis unter Kaufleuten, spielt bei der Gründung vieler
Handelsstädte eine wichtige Rolle

1157 Knud Lavards Sohn Valdemar I. („der Große“) setzt sich nach längeren Kriegswirren als
alleiniger dänischer König durch; er baut das (militärisch allerdings nie bedeutende)
Danewerk aus, erreicht die Heiligsprechung seines Vaters und macht später seinen Sohn zum
jütischen Herzog mit Sitz in Schleswig

1241 Tod König Valdemars II. (“des Siegers“), der u.a. das Schonische, das Seeländische und das
Jütische Recht schriftlich fixiert hinterlässt, ebenso ein „Erdbuch“ als erste topografische
Aufzeichnung über sein Herrschaftsgebiet; das süderjütische Herzogtum ist nun abgerundet
und übergeht an Valdemars mittleren Sohn Abel

1243 Tondern erhält Stadtrechte und übernimmt das Lübecker Recht
1253 Nach dem Tod seiner Brüder König Erik IV („Plovpenning“) und Abel erkennt König
Christoffer I. Abels Nachkommen als Herzöge an; unter diesen kommt es zum Ausbau
mehrerer Städte, die (wie 1292 Hadersleben) das Schleswiger Stadtrecht übernehmen)
1340 Ermordung des Grafen Gerhards III. („des Großen“ bzw. „den kullede greve“) von Holstein-
Rendsburg in Randers; der Graf hatte als königlicher Vormund und Pfandherr erhebliche
Macht in ganz Dänemark gewonnen; der Attentäter Niels Ebbesen wird später zum
Nationalhelden stilisiert

1375 Tod des letzten schleswigschen Herzogs Heinrich II.; fortan regieren Holsteiner Grafen im

Herzogtum

1386 Belehnung des Grafen Gerhard VI. mit dem nun dauerhaft so genannten Herzogtum

Schleswig durch Königin Margrethe I.

1435 Sieg des Holsteiner Grafen Adolf VIII., der als Herzog von Schleswig praktisch souverän wird

und die dänischen Könige aus Schleswig völlig herausdrängt

1460 Handfeste von Ripen: der dänische König Christian I. (seit 1448), ein Neffe Adolfs VIII., wird
nach dem Tod seines Onkels auf Wunsch der dortigen Stände (v.a. Ritterschaft = höherer
Adel) Herzog von Schleswig und Graf (ab 1474 ebenfalls Herzog) von Holstein; diese
Personalunion hält trotz mancher Landesteilungen im Prinzip bis 1864

1490 Erste Landesteilung der Herzogtümer, und zwar zwischen König Hans und seinem Bruder
Friedrich/Frederik, die bis 1523 Bestand hat; der dänische Reichsrat kann Teilungen im
Königreich jetzt und fortan verhindern

1523 Friedrich/Frederik I. wird nach Sieg über seinen unberechenbaren Neffen Christian II. (fortan
in Sonderburg interniert und von Legenden umwoben) König und Herzog; sein ältester Sohn
Christian (III.) wird zunächst Herzog in Hadersleben, wo er bereits die Reformation einführt
1544 Teilung der Herzogtümer zwischen König Christian III. und seinen Brüdern Hans/Johann („der
Ältere“) und Adolf; Entstehung des kurzlebigen Haderslebener (inkl. Tondern) und des
längerlebigen Gottorfer (inkl. Apenrade) Herzogtums; adelige Ländereien stehen unter
gemeinsamer Regierung

1564 Entstehung des Sonderburger Herzogtums unter Hans/Johann dem Jüngeren, dem Bruder
des neuen Königs Frederik II.; er wird aber nicht als weiterer gemeinsamer Landesherr
anerkannt, sein Machtbereich gilt als „abgeteiltes“ Herzogtum, das nach seinem Tod weiter
aufgeteilt wird

1581 Aufteilung des Haderslebener Herzogtums; Tondern fällt an Gottorf, Hadersleben an den
König, der dem Sonderburger Herzog das Gebiet des Rüdeklosters (Glücksburg) überlässt
1623 Eintritt König Christians IV., als Herzog von Holstein auch deutscher Reichsfürst, in den später

so genannten 30-jährigen Krieg; verheerende Niederlagen der von ihm geführten
protestantischen Union; auch Schleswig wird Kriegsschauplatz und verarmt; der bald darauf
eingestürzte Turm der Haderslebener Marienkirche ist nie erneuert worden

1658 Frieden von Roskilde nach weiteren Kriegen gegen Schweden, das fortan alles Land östlich
des Öresunds beherrscht; der Gottorfer Herzog Friedrich III. wird in seinem Landesteil
souverän

1665 Königsgesetz (Kongeloven) in Dänemark: de facto Durchsetzung des Absolutismus

(enevælde)

1713 Niederlage Schwedens im Nordischen Krieg, danach endgültig 1721 Einverleibung der
Gottorfischen Landesteile Schleswigs in den königlichen Landesteil; das Gottorfer Herzogtum
besteht in Holstein bis 1773, nachdem ein Gottorfer Prinz als Peter III. sogar russischer Zar
geworden war

1779 Aufhebung des letzten der „abgeteilten“ Sonderburger Herzogtümer, nämlich des „älteren“
Glücksburger Herzogtums, das wie zuvor die anderen dieser Gebiete dem König zufällt
1806 Ende des alten föderalen deutschen Kaiserreichs im Napoleonskrieg; Frederik VI. wird auch

als Herzog von Holstein souverän

1814 Frieden von Kiel nach dänischer Niederlage gegen die Gegner Napoleons; Unabhängigkeit

Norwegens von der dänischen Krone

1815 Wiener Kongress: Holstein und das neu zur dänischen Monarchie gekommene Herzogtum
Lauenburg werden Teil des aus 39 Staaten bestehenden Deutschen Bundes, der dänische
König als Herzog beider Gebiete folglich deutscher Bundesfürst

1830 Mehrere Aufstände in Europa (u.a. Unabhängigkeit Belgiens); programmatische Schrift des
Sylter Juristen Uwe Jens Lornsen über ein nur noch lose mit Dänemark verbundenes,
politisch liberalisiertes „Schleswigholstein“

1834 Statt der seit 1815 geforderten landständischen Verfassung bekommt Holstein eine
Ständeordnung; auch in Schleswig sowie in Jütland und auf den dänischen Inseln werden von
ca. 3% der Bevölkerung gewählte Ständeversammlungen als erste moderne Parlamente
eingeführt

1840 Trotz geringer Beschlusskompetenz etablieren sich Ständeversammlungen als wichtige
politische Debattenforen; in der schleswigschen eskaliert ein Sprachenstreit, weil Dänisch
wie Deutsch Amtssprache werden sollte; bis heute ist die erste dänische Aussprache des
Haderslebener Abgeordneten Peter Hiort Lorenzen 1842 bekannt geblieben; es kommt zu
immer mehr nationaler Polarisierung u.a. auf zahlreich besuchten Kundgebungen
(Skamlingsbanke, Mønterhøj, Schleswig u.a.)

1846 Offener Brief König Christians VIII. zur Frage der Erbfolge; nach dem absehbaren Ende des
seit 1448/60 regierenden Oldenburger „Mannesstamms“ soll die jüngere Glücksburger Linie
(geht auf einen Enkel Johanns des Jüngeren zurück) Königreich und alle drei Herzogtümer
übernehmen; der benachteiligte Herzog von Augustenburg (ebenfalls Nachfahre eines Enkels
Johanns des Jüngeren) beansprucht die Herzogtümer, der nationale Streit spitzt sich zu
1848 Ausbruch eines mit Unterbrechungen drei Jahre andauernden Bürgerkrieges; nach der
Machtübernahme einer nationalistisch geprägten Regierung in Kopenhagen wird am 24.3. in
Kiel eine „provisorische Regierung“ für die Herzogtümer ausgerufen, die durch eine von der
bisherigen gesamtstaatlichen Armee abgetrennten schleswig-holsteinischen Armee
unterstützt wird

1849 Fortsetzung des Bürgerkrieges; die erste, für ihre Zeit sehr freie Verfassung, das schleswig-
holsteinische Staatsgrundgesetz, kommt in Schleswig kaum zur Anwendung, ebenso wenig
das ab dem 5.6. nur im Königreich gültige dänische Grundgesetz (Grundloven)

1850 Endgültige Niederlage der schleswig-holsteinischen Armee nach Schlachten von Idstedt und
Friedrichstadt; Wiederherstellung des alten Gesamtstaates; fortan Stärkung der dänischen
Sprache in Mittelschleswig durch Verordnungen (Sprachreskripte), welche bei der (nieder-
)deutschsprachigen Bevölkerung auf Widerstand stoßen

1852 Londoner Protokoll: international-rechtliche Sicherung des Status quo der dänischen
Monarchie: Holstein und Lauenburg bleiben deutsche Bundesstaaten, Schleswig darf nicht
enger als Holstein an das Königreich gebunden werden

1854 Verfassungen für die einzelnen Teilländer und für die gesamte Monarchie
1863 Erneute Zuspitzung der Lage: Seit 1858 ungelöste Verfassungskrise in Holstein; Auszug der
deutschen Abgeordneten aus der schleswigschen Ständeversammlung wegen der nicht
verfassungsgerechten Wahl eines dänischen Beamten, des Tonderaner Amtsarztes F.F.

Ulrich; am 13.11. Unterzeichnung einer neuen Verfassung durch für Dänemark und Schleswig
durch den neuen König Christian IX. im Widerspruch zur Übereinkunft von 1852; darauf
Besetzung des verfassungslosen Holsteins durch deutsche Bundestruppen

1864 Nach Ablauf des Ultimatums zur Rücknahme der Verfassung am 1.2. Übergang preußischer
und österreichischer Truppen über die Eider; nach schweren Niederlagen der dänischen
Armee bei Oeversee/Sankelmark (6./7.2.), vor Düppel (18.4.) und auf Alsen (29.6.) und
zwischenzeitlichen erfolglosen Friedensverhandlungen Abtretung Lauenburgs, Holsteins und
fast ganz Schleswigs von der dänischen Krone im Wiener Frieden (30.10.)

1867 Nach der Herausdrängung Österreichs aus dem Deutschen Bund und aus den Herzogtümern
im „Deutschen Krieg“ werden die Herzogtümer zur Provinz Schleswig-Holstein im Königreich
Preußen; zügige Anpassung an das dortige Verwaltungs- und Wirtschaftssystem

1871 Gründung des Deutschen (Kaiser-)Reiches, in welchem Preußen eine dominierende Stellung

einnimmt

1888 Nach dem Tod der Kaiser Wilhelm und Friedrich wird der mit der Augustenburger Prinzessin

Auguste Viktoria verheiratete Wilhelm II. deutscher Kaiser

1889 Sprachreskripte machen Deutsch zur alleinigen Schulsprache im gesamten Reich; dänischer
Schulunterricht kann mit wenigen Ausnahmen nur privat stattfinden, allerdings werden
keine Privatschulen mit Examensrecht anerkannt

1900 Beginn des Ausbaus der Reichsmarine; auch Sonderburg wird Flottenstützpunkt
1914 Ausbruch des Ersten Weltkrieges zwischen den europäischen Großmächten, der viele
Millionen Tote fordern wird, darunter auch mehrere Tausend Wehrpflichtige aus
Nordschleswig; Dänemark bleibt neutral

1918 Ende des Krieges mit deutscher Niederlage; Sturz der Monarchie, Ausrufung der Republik,
Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung zunächst u.a. durch Arbeiter- und Soldatenräte,
so auch in Sonderburg und Hadersleben

1920 Nach Inkrafttreten des Versailler Friedensvertrages am 10.2. Abstimmung in der I. Zone über

die künftige staatliche Zugehörigkeit: 75% stimmen für Dänemark, doch deutsche
Mehrheiten an mehreren Orten; am 14.3. 80% deutsche Stimmen in der II. Zone; die Grenze
der Abstimmungszonen („Clausen-Linie“) wird zur neuen Staatsgrenze bestimmt, was am
15.6. in Kraft tritt; schnelle Anpassung der Verhältnisse an das übrige Dänemark, neue
organisatorische Aufstellung der verbliebenen deutschen Minderheit

1933 Machtübernahme der Nationalsozialisten mit Adolf Hitler als Reichskanzler in Deutschland;
auch in Nordschleswig bilden sich mehrere nationalsozialistische Gruppierungen, die zwei
Jahre später zur NSDAP-N vereinigt werden. Die Organisation der Minderheit wird an NS-
Deutschland angepasst, die NSDAP-N übernimmt praktisch die Wahlliste der Slesvigsk Parti
1939 Der deutsche Stimmenanteil bei der Folketingswahl stagniert, die Wählermobilisierung bei
den dänischen Parteien ist angesichts der zunehmenden Bedrohung durch NS-Deutschland
sehr hoch

1940 Wenige Monate nach dem deutschen Überfall auf Polen besetzt das im Krieg gegen
Großbritannien stehende Deutsche Reich am 9.4. auch Dänemark; das Königreich ergibt sich
praktisch kampflos, wird dafür aber zunächst weiterhin trotz militärischer Besetzung als
souveränes Ausland behandelt; die Hoffnungen der deutschen Nordschleswiger auf eine
Grenzverschiebung erfüllen sich nicht

1943 Mit dem Rücktritt der dänischen Regierung am 29.8. endet die Phase der offiziellen
Zusammenarbeit; auch in Nordschleswig wird der Widerstand gegen die Besatzer stärker,
während immer mehr deutsche Nordschleswiger als Frontsoldaten, aber auch im Land als
„Zeitfreiwillige“ das Deutsche Reich und dessen Krieg unterstützen

1945 Mit der Kapitulation der deutschen Wehrmacht im Norden (4./5.5.) endet die

Besatzungszeit; fast 3000 deutsche Nordschleswiger werden interniert und in der Folgezeit
individuell verurteilt; bis auf wenige Kriegsverbrecher kommen die meisten zu längeren
Haftstrafen Verurteilten nach wenigen Jahren frei, während kürzere Haftstrafen meist
komplett v.a. im Faarhuslager abgegolten werden müssen; das Gefühl einer ungerechten
Behandlung führt zur „Faarhus-Mentalität“ und einer weiteren Abkapselung der deutschen
Minderheit in der Region; die Kinder müssen allerdings an öffentlichen dänischen Schulen
ihre Abschlüsse machen

1949 Gründung der demokratisch-parlamentarischen Bundesrepublik in den westlichen
Besatzungszonen Deutschlands; damit entsteht ein neuer deutscher Staat als Nachbar
Dänemarks, doch die gegenseitigen Beziehungen werden zunächst nur langsam ausgebaut
1955 Anerkennung des Bekenntnisprinzips bei der deutschen und dänischen Minderheit in Nord-
bzw. Südschleswig und Gewährung des Examensrechtes der Minderheitenschulen im Zuge
der Bonn-Kopenhagener Erklärungen; mit dem NATO-Beitritt der Bundesrepublik sind der
junge westdeutsche Staat und Dänemark fortan militärische Verbündete

1964 Slesvigsk Parti verliert das einzige Mandat im Folketing
1973 Mit Dänemarks Eintritt in die Europäische Gemeinschaft, der in Nordschleswig
überdurchschnittlich stark befürwortet wird, werden Dänemark und (West-)Deutschland
sehr enge Wirtschaftspartner; Zoll- und weitere Grenzbarrieren werden zunehmend
abgebaut

1973 Slesvigsk Parti ist nach der „Erdrutschwahl“ auf der Liste der Zentrumsdemokraten noch

einmal bis 1979 im Folketing vertreten

1981 Einrichtung des deutschen Sekretariats als ständige Vertretung der Minderheit bei Regierung

und Parlament in Kopenhagen

1989 Mit dem Ende des Kalten Krieges und der am 3.10.1990 vollzogenen Vereinigung der beiden
deutschen Staaten entsteht ein neues Machtgefüge in Europa, das sich durch zunehmende
Zusammenarbeit der Staaten und Erleichterung des Grenzverkehrs positiv gerade auch im
Ostseeraum auswirkt

1993 Mit der Erweiterung der Europäischen Gemeinschaften zur Europäischen Union im Vertrag
von Maastricht wird - trotz dänischer Vorbehalte auf einigen Gebieten - die politische und
wirtschaftliche Zusammenarbeit Deutschlands und Dänemarks noch weiter vertieft

1996 Konflikte zwischen verschiedenen Volksgruppen in Teilen Europas, die in einigen Ländern
(v.a. im zerfallenden Jugoslawien) zu brutalen Bürgerkriegen geführt haben, erwecken ein
neues Interesse am seit 1955 praktizierten „schleswigschen Modell“ in Minderheitenfragen;
unter aktiver Beteiligung der regionalen Minderheiten richten Dänemark, Deutschland und
Schleswig-Holstein in Flensburg ein internationales Zentrum zur Erforschung von und zur
Vermittlung bei Minderheitenkonflikten in Europa (ECMI) ein

1997 Einrichtung der grenzüberschreitenden Region Sønderjylland-Schleswig zur Vertiefung der
Zusammenarbeit vor Ort, wiederum unter maßgeblicher Mitgestaltung der Minderheiten
2001 Im März Wegfall aller Grenzkontrollen nach Inkrafttreten des Schengener Abkommens in
Dänemark; im November Regierungswechsel in Dänemark, der zu einem stärker nationalen
Kurs in der Innenpolitik (v.a. in der Integrationspolitik) und einer offensiveren Außenpolitik
führt; die deutsche Minderheit bleibt jedoch in der Region als wichtiger Partner anerkannt,
auch auf deutscher Seite

2007 neue Verwaltungsstrukturen in Dänemark; Sønderjyllands Amt geht in der Region

Syddanmark auf; Slesvigsk Parti ist jedoch fortan in den Parlamenten aller vier verbleibenden
nordschleswigschen Kommunen vertreten

2011 Von der dänischen Regierung überraschend eingeführte Grenzkontrollen sorgen für
erheblichen Unmut in der Region und deutsch-dänischen Spannungen; sie werden beim
Regierungswechsel wenige Monate später wieder zurückgenommen

2016 Nach einem erneuten Regierungswechsel und angesichts eines gestiegenen Zustroms von
Flüchtlingen v.a. aus nahöstlichen Kriegsgebieten werden im Februar erneut Grenzkontrollen
eingeführt, welche Dänemark seither unter Duldung durch die EU ununterbrochen jedes
halbe Jahr verlängert hat

2020 Dem Ausbruch der Pandemie mit einem bis dahin unbekannten Corona-Virus wird mit
zahlreichen Einschränkungen des öffentlichen Lebens begegnet, darunter am 14.3. der
praktisch vollständigen Schließung der deutsch-dänischen Grenze